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Aufzeichnung vom 17. Oktober 2023 -
Impulsvorträge und

 

Mit seiner Entscheidung aus dem Jahr 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Recht von sterbewilligen Personen betont, beim Suizid Hilfe bei Dritten zu suchen und diese Hilfe, wenn sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen. Sterbewünsche spielen auch beim Umgang mit Patienten mit schweren Erkrankungen eine Rolle. Vor diesem Hintergrund haben die meisten Landesärztekammern das strikte Verbot der Suizidbeihilfe aus den Berufsordnungen für Ärztinnen und Ärzte gestrichen; gleichzeitig hält die Bundesärztekammer jedoch daran fest: Hilfe zur Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe. Seit 2022 lagen dem Bundestag unterschiedliche Initiativen zur gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe vor, bei einer Abstimmung im Juli 2023 fand aber keiner der beiden verbliebenen Gesetzentwürfe eine Mehrheit.

Vor diesem Hintergrund stellen der katholische Theologe Prof. Dr. Franz-Josef Bormann (Universität Tübingen), der Psychiater und ehemalige Präsident der psychiatrischen Fachgesellschaft Prof. Dr. Thomas Pollmächer (Ludwig-Maximilians-Universität München/Klinikum Ingolstadt) und der Psychiater und Suizidbegleiter Priv.-Doz. Dr. Johann Friedrich Spittler (bis zu seiner Berentung Ruhr-Universität Bochum) Positionen im Umgang mit dem assistierten Suizid vor.

In einer Podiumsdiskussion berichten zusätzlich über ihre praktischen Erfahrungen mit dem Thema der Palliativmediziner Priv.-Doz. Dr. Martin Neukirchen und die evangelische Klinikseelsorgerin Simone Bakus (beide Universitätsklinikum Düsseldorf).

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